Die Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Hierbei können die Kosten mit dem Auto, dem ÖV, oder dem Velo entstanden sein. Beim Abziehen der Fahrtkosten gilt es verschiedene Details zu berücksichtigen. Denn die angefallenen Fahrtkosten sind nicht immer anrechenbar und müssen bestimmte Vorgaben erfüllen. Darüber hinaus gilt ein Höchstbetrag der abziehbaren Ausgaben von CHF 3'000.